Sportlerehrung

Um erfolgreiche Sportler des TV ehren zu können, wurden entsprechende Richtlinien erarbeitet

Richtlinie über Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und
besondere Verdienste im Sport

 erlässt der Turnverein Zwiesel von 1886 e.V. folgende

Richtlinien

über Auszeichnungen für hervorragende Leistungen und  besondere Verdienste im Sport gemäß Vereinsauschussbeschluss vom 05.07.2007

§ 1

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport und besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports für den TV Zwiesel v. 1886 e.V., ehrt der TV Zwiesel v. 1886 e.V. Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften durch die Verleihung von Ehrenmedaillen in Gold, Silber und Bronze sowie durch die Verleihung des kleinen und großen Sportehrenbriefes.

§ 2

(1) Die Auszeichnungen können nur an würdige Sportlerinnen und Sportler verliehen werden, die für den TV Zwiesel v. 1886 e.V. starten.

(2) Bei mehreren Erfolgen einer Sportlerin oder eines Sportlers im gleichen Jahr wird die am höchsten zu bewertende Leistung ausgezeichnet.

(3) Sportlerinnen und Sportler, die ihren Titel kampflos oder als Letzter, wenn kein Ausscheidungswettbewerb vorausging, errungen haben, können nicht geehrt werden.

§ 3

Die Ehrenmedaille in Gold können Sportlerinnen und Sportler erhalten, die

(1) erste, zweite oder dritte Plätze bei Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften,

(2) erste Plätze bei deutschen Meisterschaften erreichen,

(3) einen deutschen, Europa-, Welt- oder olympischen Rekord aufstellen,

(4) mit dem Silberlorbeer durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet werden,

(5) internationale deutsche Meister sind.

§ 4

Die Ehrenmedaille in Silber können Sportlerinnen und Sportler erhalten, die

(1) zweite oder dritte Plätze bei deutschen Meisterschaften eines offiziellen Sportverbandes,

(2) erste Plätze bei Landesmeisterschaften und bei Regionalmeisterschaften über die Landesebene hinaus eines offiziellen Sportverbandes erreichen,

(3) zur Teilnahme an den Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften abgeordnet oder in eine deutsche Ländermannschaft berufen werden.

§ 5

Die Ehrenmedaille in Bronze können Sportlerinnen und Sportler erhalten, die zweite oder dritte Plätze bei Landesmeisterschaften und bei Regionalmeisterschaften über die Landesebene hinaus eines offiziellen Sportverbandes, 1. Plätze bei Südbayerischen Meisterschaften sowie 1. Plätze bei Niederbayernmeisterschaften erhalten.

 § 6

Den kleinen Sportehrenbrief können Sportlerinnen und Sportler erhalten, die zweite oder dritte Plätze bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften oder Gaukinderturnfesten erhalten.

§ 7

Den großen Sportehrenbrief können Sportlerinnen und Sportler erhalten, die 1. Plätze bei Kreis- und / oder Bezirksmeisterschaften oder Gaukinderturnfesten erhalten.

§ 8

Es werden nur solche Meisterschaften anerkannt, die von ordentlichen Mitgliederorganisationen des Deutschen Sportbundes und seiner Fachverbände offiziell ausgeschrieben und anerkannt sind und zwar in Disziplinen, in denen Deutsche-, Europa- und Weltmeisterschaften ausgeschrieben werden oder die bei den Olympischen Spielen geführt werden.

§ 9

Herausragende Leistungen können zusätzlich geehrt werden und obliegt dem Vereinsausschuss.

§ 10

(1) Die Anerkennungsurkunde kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die mindestens 10 Jahre lang eine ehrenamtliche Tätigkeit  beim TV Zwiesel v. 1886 e.V. nachweislich ausgeübt haben. Die Anerkennungsurkunde kann mehrfach verliehen werden.

(2) Der Ehrenbrief kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die 25 Jahre lang eine ehrenamtliche Tätigkeit als 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Geschäftsführer, Kassier und/oder Abteilungsleiter beim TV Zwiesel v. 1886 e.V. nachweislich ausgeübt haben.

(3) Über die Vergabe der Medaillen, Ehrenbriefe und der Ehrenurkunden entscheidet der Vereinsausschuss des TV Zwiesel v. 1886 e.V. 

§11

Die Ehrung findet in regelmäßigen Zeitabständen statt. Beginnend ab dem Ehrungsjahr 2005

§ 12

Die Abteilungen melden laufend an den TV Zwiesel v. 1886 e.V. (Geschäftsführung) die Sportler bzw. Mannschaften, die aufgrund der Leistungen im vorausgegangenen Kalenderjahr nach diesen Richtlinien geehrt werden sollen. Mit der Meldung sind die Urkunden oder sonstigen Unterlagen, aus denen sich die Art und der Rang der sportlichen Leistungen ergeben, vorzulegen. Die Vorschläge werden von der Geschäftsführung gesammelt und dem Vereinsauschuss übergeben.

Die Entscheidung über den Kreis der zu ehrenden Sportler und Persönlichkeiten trifft der Vereinsauschuss des TV Zwiesel v. 1886 e.V.

§13

Diese Richtlinien treten am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Zwiesel, 05.07.2007

Turnverein Zwiesel v. 1886 e.V.

gez. Herbert Geier                                gez. Werner Dahlke

1. Vorsitzender                                    2. Vorsitzender

Richtlinie zum Download: Downloadbereich

Ehrungsrichtlinien der Stadt Zwiesel: Richtlinien Sportlerehrung der Stadt Zwiesel

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